Meine Ausschüsse

Wie für viele nationale Parlamente stellen auch für das EP die Ausschüsse den Ort der eigentlichen politischen Meinungsbildung dar. Hier beraten Abgeordnete aller Fraktionen und Nationen über das Für und Wider in genau umrissenen politischen Fragen.
Informieren Sie sich auf den folgenden Seiten über meine Ziele und Aktivitäten in den Ausschüssen. Ich bin ordentliches Mitglied und Vorsitzender des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie und stellvertretendes Mitglied des Ausschusses für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres. Der nicht ständige Ausschuss zum Klimawandel hat seine Arbeit mit einem ausführlichen Ergebnisbericht im Februar 2009, noch in der 6. Legislaturperiode, beendet.

Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie

Zuständigkeit des Ausschusses:

  1. die Industriepolitik der Union und die Anwendung neuer Technologien, einschließlich Maßnahmen im Zusammenhang mit kleinen und mittleren Unternehmen;
  2. die Forschungspolitik der Union, einschließlich Verbreitung und Auswertung wissenschaftlicher Erkenntnisse;
  3. die Raumfahrtpolitik;
  4. die Tätigkeiten der Gemeinsamen Forschungsstelle und des Zentralbüros für Kernmessungen sowie JET, ITER und andere Projekte in diesem Bereich;
  5. gemeinschaftliche Maßnahmen im Bereich der Energiepolitik im Allgemeinen, die Sicherheit der Energieversorgung und Energieeffizienz, einschließlich Auf- und Ausbau von transeuropäischen Netzen im Bereich der Energieinfrastruktur;
  6. den Euratom-Vertrag und die Euratom-Versorgungsagentur, nukleare Sicherheit, Stilllegungen und Abfallentsorgung im Atomsektor;
  7. die Informationsgesellschaft und die Informations-technologie, einschließlich Auf- und Ausbau von transeuropäischen Netzen im Bereich der Telekommunikationsinfrastruktur.
  8. Überwachung der laufenden Ausgaben in seinem Zuständigkeitsbereich anhand der von der Kommission vorgelegten periodischen Berichte.

Ausschuss für Bürgerliche Freiheit, Justiz und Inneres

Zuständigkeit des Ausschusses

  1. den Schutz der in den Verträgen und in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankerten Bürgerrechte, Menschenrechte und Grundrechte, einschließlich des Schutzes der Minderheiten, innerhalb der Union;
  2. die notwendigen Maßnahmen zur Bekämpfung jeglicher Form der Diskriminierung, außer der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts oder am Arbeitsplatz und auf dem Arbeitsmarkt
  3. Rechtsvorschriften in den Bereichen Transparenz und Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten
  4. Aufbau und Weiterentwicklung eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, insbesondere:
    1. Maßnahmen betreffend die Einreise und den Personenverkehr, Asyl und Zuwanderung sowie die justizielle und administrative Zusammenarbeit in zivilrechtlichen Fragen,
    2. Maßnahmen betreffend eine integrierte Verwaltung der Außengrenzen
    3. Maßnahmen im Zusammenhang mit der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen
  5. die Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht sowie die Europäische Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, Europol, Eurojust, die Europäische Polizeiakademie (EPA) und andere Organisationen und Einrichtungen in demselben Bereich
  6. die Feststellung der eindeutigen Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der allen Mitgliedstaaten gemeinsamen Grundsätze durch einen Mitgliedstaat.
  7. Überwachung der laufenden Ausgaben in seinem Zuständigkeitsbereich anhand der von der Kommission vorgelegten periodischen Berichte.